Bremser-Familiengeschichte
Bremser-Familiengeschichte

Aktuelles

Donnerstag, 10.8.2023:

Dietrich Brömser von Rüdesheim, Domherr zu Mainz, Familiar und Kaplan von Kardinal Francesco Todeschini-Piccolomini (dem späteren Papst Pius III.) ist eine Generation jünger einzureihen.

Nachdem sein Geburtsjahr auf 1423 eingegrenzt ist, muss der Domherr Dietrich Brömser von Rüdesheim eine Generation jüngger eingereiht werden, als von den Genealogen Walter Möller und Ernst von Oidtman angenommen.

Die Generationen V. bis VII.

5. Konrad von Rüdesheim (1210 – 1232)

Conrad von Rüdesheim verzichtet 1220 zugunsten des kaiserlichen Truchsesses Werner von Bolanden auf ein Lehensgut zu Winkel

1224 ‚Primicerius‘ (Bannerträger) in der Schlacht von Mattenstadt; daher der Beiname Brömser (nach Dr. May)

 

6. Giselbert dictus Brummezer von Rüdesheim (1249 – 1263)

Am 30.12.1250 bekunden zu Mainz Giselbert dictus Brumzere, Wilhelm und Friedrich, Gebrüder, sowie Ritter Konrad genannt Kind, alle Ritter von Rüdesheim, dass sie mit der Einwilligung des Erzbischofs von Mainz ihre Lehen und Eigengüter zu Knittelsheim (zwischen Germersheim und Landau in der Diözese Speyer) der Johanniter-Kommende zu Heimbach verkauft haben. Sie erklären, sich mit der Besiegelung dieser Verkaufsurkunde durch den genannten Erzbischof zufrieden geben zu wollen. Um diese Zeit vor dem Jahr 1262 werden in einer undatierten Urkunde, wodurch die Äbtissin S. und der Konvent des Klosters Aulhausen bei Rüdesheim dem Kloster Eberbach eine Rente verkaufen (sprich: sich Geld leihen gegen Zinsen), die Brüder Gisilbert und Konrad Prumzere unter den Zeugen genannt (weitere Zeugen sind der Vicedom Gisilbert [Fuchs von Rüdesheim] und die Brüder Wilhelm und Friedrich von Rüdesheim). Dieser Gisilbert kommt als Gisilbertus Brumzere, Ritter, in einer Urkunde vom Jahre 1263 vor, in welcher der Vicedom Gisilbertus [Fuchs] von Rudensheim beurkundet, dass Probst Johann von Bingen im Kloster Marienhausen seine Memorie gestiftet hat.

 

7. Johann Brömser von Rüdesheim (1275 – 1294)

In einer Fehde überfielen Dienstmannen und Bürger im Jahr 1274 ein Schiff des Erzstiftes, die Mannen des Letzteren wiederum ein Schiff des Johann Brumzer. Die Adeligen von Rüdesheim glaubten nicht verpflichtet zu sein, für die Rüdesheimer Burgen, die sie vom Erzstift zu Erblehen trugen, Zinsen entrichten zu müssen.

König Rudolf bekundet in der Streitsache zwischen dem Bischof von Mainz und seinen Dienstleuten und Bürgern von Mainz am 1.2.1275, dass er mit der Untersuchung seine Getreuen Graf Diether von Katzenelnbogen (Katzinelinbochin) und Philipp von Bolanden (Bolandin) betraut und daraufhin folgende Schiedsrichter ernannt habe: ... [u. a.] Wilhelm von Rüdesheim als Vertreter der Dienstleute ... Die Streitpunkte sind folgende: Der Bischof ist in seiner Gerichtsbarkeit freventlich gestört worden, man hat ihm ein Schiff wegnehmen wollen; der das Bischofsgut schützende Schultheiß ist geschädigt worden, sein Hof aufgebrochen, der Wein ausgeschlagen und Feuer an den Hof gelegt worden. Der Schultheiß hat keinen Schadenersatz zu leisten, ebenso aber auch nicht Johann Brumzeir und seine Leute, denen die bischöflichen Knechte ihr Schiff wegnehmen wollten ...

Als am 25.1.1276 zu Mainz sich Erzbischof Werner von Mainz mit der Stadt Mainz aussöhnte, wobei in der Urkunde von Befestigungen zu Rudensheim gesprochen wird, heißt es in der lateinisch geschriebenen Urkunde: „Ebenso entscheiden wir, dass der Herr zu Mainz (der Erzbischof) den Johann genannt Brumezzer, welchen er in Amöneburg zu seinem Bürgen gesetzt und verpflichtet habe, als solchen von seinen Verpflichtungen lossprechen und schadlos halten möge“. An anderer Stelle dieser Urkunde ist gesagt: „Weiter entscheiden wir, dass dem Johann Brumezzer für den Schaden, welchen er durch Fortnahme seines Weines bei Bingen erlitten hat, Genugtuung geschehen möge. Johann Brömser wurde also unrechtmäßig in einer Fehde zu Rechenschaft gezogen und dafür nachträglich entschädigt.

 

Anmerkung zur Niederburg in dieser Zeit (1275/76):

Die ältesten burglichen Baue zu Rüdesheim sind ohne Zweifel die Ober- und die Niederburg, von denen diese [die Niederburg] ursprünglich im Besitz der Familie mit den Lilien, jene [die Oberburg] in dem des Flügelstammes war. Beide Burgen waren aber, soweit wir es zurückverfolgen können, niemals freies Eigentum der genannten Familien, sondern stets Lehen der Mainzer Kirche, die sie ihnen zum Bewohnen überlassen hatte, wie dies namentlich aus zwei Urkunden aus den Jahren 1275 und 76 hervorgeht. In der ersteren sühnt König Rudolf den Erzbischof Werner mit seinen Dienstmannen und der Stadt Mainz und sagt:

„So spreghin wir umbe die Bürge zu Rudisheim, die man zu herbe hat von dem gotshuse van Meinze, also sie da jehent, daz die zinse, die von deme erbe da gant, daz die ir rechte lien sint; habent sie das handfestene des bischovis unde des capittils, das sall sie billichin helfin, hant sie des nuth, so denkit uns rechter, daz daz gotshus die zinse billicher behabe unde rechter, dan die die daz herbe habin“.

Das heißt in modernes Deutsch übersetzt etwa: Wegen der Burgen zu Rüdesheim, welche man als Erblehen, als welches sie gehen (angesehen werden), von dem Gotteshause zu Mainz hat, sprechen wir, dass die Zinsen, die von dem Erblehen fallen, ihr (d. h. der von Rüdesheim) rechtes Lehen sind. Haben sie das schriftlich (handfest, greifbar) von dem Bischof, so soll ihnen das billig helfen (billigerweise dazu verhelfen). Haben sie es nicht, so dünket uns gerechter, dass das Gotteshaus die Zinsen habe, als die, die das Erblehen haben. Das besagt klar und deutlich, dass die Burgen den Bewohnern zwar gegen Zins (Miete) überlassen worden waren, der Zins aber nicht erhoben wurde, sondern stillschweigend als Lehen der Nutznießer galt, wofür sie Lehensdienste taten. Sie hatten es aber nicht schriftlich, denn bei der weiteren im folgenden Jahre durch Erzbischof Sifrid von Köln und den Bischof von Basel zwischen denselben Parteien vermittelten Sühne verlangte Erzbischof Werner ausdrücklich die Herauszahlung des Zinses für beide Burgen, nämlich Ruperti nati Wilhelmi et Conradi cognati sui und Simonis et Cunemanni ac heredum suorum. Hier offenbaren sich uns die Besitzverhältnisse zuerst in ganz unzweideutiger Weise. Rupert, Wilhelms Sohn und sein Vetter Conrad gehören dem Hauptstamme mit den Lilien an und besaßen, wie aus späteren Urkunden hervorgeht, die Niederburg. Ihre Verwandten, die Brömser und die Kinde, hatten schon damals keinen Anteil mehr daran, waren also abgeteilt worden. Die Besitzer mussten aber die Burg schon sechs Jahre später nach einer verlorenen Fehde wieder ganz und gar an den Erzbischof abtreten, und dieser beließ sie nunmehr aus purer Gnade nur als bloße Burgmannen darin, so lange sie keinen Raub auf der Reichsstraße verübten. Sie mussten jetzt ihre Burglehen, die sie in Scharpenstein, Klop und Starkenburg hatten, in derselben Burg abverdienen, die sie bisher zu Lehen hatten. Im Laufe der Jahre ging dieses Abhängigkeitsverhältnis aber doch wieder in den alten Lehensnexus über (nach Walter Möller).

 

Ritter Johannes genannt B. v. R. (Johannes miles dictus Brumezere de Rude[shey]n), übereignet am 15.2.1277 dem königlichen Truchseß Werner von Bolanden für den mit dessen Zustimmung erfolgten Verkauf der von ihm lehensrührigen Güter in Appenheim bei Ingelheim (Appenheym) die Mühle im Rheingau (Rinchoya) am Elsterbach (super Elserbach) und erhält diese Mühle von ihm als Erblehen zurück.

Dieser Johannes dictus Brumzere, Ritter, ist unter den Zeugen einer Urkunde vom 1.3.1286 genannt, wodurch Wolfinus quondam scultetus (Schultheiß) in Rudensheim und seine Gattin Methildis dem Kloster Eberbach Weinberge zu Kiedrich schenken. Dieser Urkunde hängen noch die Siegel an von Cuneman (Flügel im Schild) und Rupert von Rüdesheim, Ritter (unter Schildhaupt 3, 2, 1 Lilien – ein Mitglied der Hauptlinie von Rüdesheim).

Der südliche Anbau des Brömserhofes wird um 1294/95 direkt vor das bisherige Haupthaus gesetzt. Der Teppenturm, der jetzt hinter dem neuen Anbau liegt, verliert seinen Wehrcharakter, die Schießscharten werden vermauert. Als Erbauer dieses Teils kommt nur Johann Brömser in Betracht.

Graf Otto von Waldeck gelobt am 29.8.1294 Erzbischof Gerhard Hilfe mit allen seinen Befestigungen gegen jeden Feind, nachdem er vom Erzbischof zum Erbburgmann in der Stadt Fritzlar gewonnen worden war, für eine einmalige Zahlung von 100 Mark Kölner Denare. Unter den Zeugen: Johann Primicerius. Aus dieser Nennung in einer latainischen Urkunde geht hervor, dass der Name Brömser, damals sonst  „Brumzer“ oder „Brumezzer“ genannt von dem lateinischen Wort „primicerius“ (französich primicier, princier), d. h. „Vorstreiter“ o. „Bannerträger“ abstammt.

Kinder:

  1. Simon Brömser von Rüdesheim, folgt unter 8.

  2. Johann Brömser von Rüdesheim („Brumeßere“), (Dom-) Kanoniker der Mainzer Kirche, siegelt eine Urkunde am 7.5.1318; ist als Johann Brymzer 1354 Domherr zu Trier. Er starb als Sänger der Kirche zu Neuhausen bei Worms. Am 3.11.1357 erhielt diese Stelle Henrich, der Sohn Heinrichs, Beyer von Camp bzw. von Sterrenberg (bei Boppard).

  3. Emercho Brömser von Rüdesheim ist 1317 Mönch zu St. Alban

  4. ? Conrad Brömser von Rüdesheim, ist am 1.8.1337 Zeuge bei einem Erlass des Domkapitels (Conrad gen. Brunszere) mit Siegel. Am 19.12.1337 wird er (Cunrad Brumszeri) in Eltville als Kanoniker aufgenommen. Am 27.8.1338/39 siegelt er (Ritter Conrad Brumzer in Lorche). Am 20.8.1339 erhält er (Conrad, gen. Bumzzin) 40 Malter Hafer vom Zoll auf Ehrenfels. Am 4.10.1342 vereinigt sich Conrat Brumsser mit anderen Rittern mit dem Erzbischof Henrich v. Virneburg. Am 14.9.1346 nimmt der Erzbischof von Mainz nimmt u. a. Conrad Brumzer als Kanoniker auf. Am 6.4.1349 verleiht Erzbischof Gerlach von Mainz der Stadt Mainz neue Freiheiten. Es siegeln u. a. Johann Schenk von Erbach (Domherr) und Conrat Brömzer. Am 11.1.1350 tritt Conrad Brömzer als Zeuge auf. Am  18.11.1352 als Vertreter des Domkapitels erwähnt (Cunrad Brömbser /Brumsseri); am 21.1.1353 als Kanoniker erwähnt (Conrad Brömser /Brümszer); am 12.12.1353 siegelt Conrad Brömßer für das Domkapitel
     

 

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© Reiner Bremser, Oberursel