Bremser-Familiengeschichte
Bremser-Familiengeschichte

Aktuelles

Donnerstag, 10.8.2023:

Dietrich Brömser von Rüdesheim, Domherr zu Mainz, Familiar und Kaplan von Kardinal Francesco Todeschini-Piccolomini (dem späteren Papst Pius III.) ist eine Generation jünger einzureihen.

Nachdem sein Geburtsjahr auf 1423 eingegrenzt ist, muss der Domherr Dietrich Brömser von Rüdesheim eine Generation jüngger eingereiht werden, als von den Genealogen Walter Möller und Ernst von Oidtman angenommen.

Nachträge zum Aufsatz

Auf dieser Seite werden nach und nach Nachträge zur gedruckten Version des Aufsatzes in der Hessischen Familienkunde veröffentlicht.

 

Nachtrag vom 21.11.2022:

Durch eine Information eines alten Bekannten gibt es nach über 3 Jahren wieder einmal etwas neues zu berichten: unter den nicht verwandten weiteren Brömser-Familien ist ein weiteres Mitglied in Friedberg hinzu gekommen:

Winther Bromser, 1473 - 1480:
Bei den jährlich wechselnden Bürgermeistern der Stadt Friedberg (jeweils 2 Stück) ist er dreimal vertreten: 1473, 1479 und 1480 (Quelle: Johann Philipp Dieffenbach: Geschichte der Stadt und Burg Friedberg in der Wetterau, Darmstadt, 1857, S. 324 u. 325)

 

Nachtrag vom 1.8.2019:

Älteste bürgerliche Brömser im Rheingau
Der 2016 geschriebenen Masterarbeit von Dr. Harald Winkel „Das älteste Lehnsbuch und das älteste Zinsregister der Greiffenclau von Vollrads“, veröffentlicht in den Nassauischen Annalen, 129. Band, 2018, haben wir es zu verdanken, dass wir auf einen bürgerlichen Namensträger ‚Brömser‘ stoßen, der rund 100 Jahre vor Dietrich Brömser von Rüdesheim gelebt hat, und somit kein Vorfahre der späteren bürgerlichen Brömser und Bremser in Rheingau und Taunus war.
Im Zinsregister  vom Anfang des 15. Jahrhunderts mit Nachträgen aus dem 1. Drittel des 15. Jahrhunderts (bis ca. 1435) finden sich Einträge über einen Klaus Brömser (Klesegin Bromszer/Clesegin Brümszir ) in Hallgarten, der Pächter und Anlieger von dortigen Weinbergen in der Schönhell (Schonheldin) war. Sein Nachfolger als Pächter war um 1430 ein Peter Rose (Pedir Rose). 
Der nicht ganz eindeutig interpretierbare Eintrag beginnt auf Seite 8v und soll wohl in modernem Deutsch ungefähr bedeuten: „Zu Hallgarten: Dies sind die Zinsen zu Hallgarten, die Klaus Brömser wiedererlangt hat, und über die er noch über Jahre verfügen kann. Von ihnen [diesen Zinsen] sollte es aber noch mehr geben. (Zu Halgart: Disz sind dy zinse zu Halgart dy Klesgin Bromszer hat wedir in gewonne(n) und dy noch al jare werdint, ir suldin abir noch me sin.) Dazu der Hintergrund, dass das Zinsregister unter Friedrich Greiffenclau von Vollrads unter anderem mit dem Ziel angelegt wurde, entfremdeten Besitz wieder zurück zu erlangen. Dabei hat er wohl auch Misserfolge erleiden müssen. So erhält er Güter von einem Wilhelm Schlump von Winternheim erst nach dessen Tod zurück. Der entsprechende Passus ist ebenfalls nicht eindeutig beschrieben, so wie das Zinsregister überhaupt als erster Versuch einer Aufstellung der zinspflichtigen Güter sowie das etwa zeitgleich 1403 entstandene älteste Lehnsbuch  der Greiffenclau von Vollrads in Bezug auf Vollständigkeit und Eindeutigkeit noch viel zu wünschen übriglassen. 
Die weiteren Einträge (#70 – 77) spezifizieren den Hallgartener Besitz genauer. Darunter sind auf Seite 9r die Einträge #74, 75 u. 76, in denen Klaus Brömser nochmals als Weinbergsbesitzer genannt wird. 
Danach folgt eine Aufzählung der Einnahmen aus Kiedrich (Kederich).
Es bleibt die Frage, was das zu bedeuten hat. Nur zweimal erhält Friedrich Greiffenclau von Gütern, die er als die eigenen betrachtet, keine Zinsen: im einen Fall von dem Adeligen Wilhelm Schlump von Winternheim, im anderen Fall von dem Bürgerlichen Klaus Brömser. Dass es sich bei ihm um einen Bürgerlichen handelt und nicht um einen Adeligen, ist eindeutig daraus zu erkennen, das sämtliche diesbezügliche Titel ('der ehrenfeste‘, ‚'Herr‘, 'Junker‘) fehlen. Zwar wird Wilhelm Schlomp von Winternheim in diesem Zinsregister zuweilen auch etwas nachlässig auch ohne Titel angegeben, aber dort, wo er nur "Schlomp" genannt wird (ohne von Winternheim) ist das Wort "Junker" beigestellt.
Wie konnte es dazu kommen, dass sich hier ein Bürgerlicher gegen einen Adeligen durchsetzen konnte? Das ist aus den vorliegenden spärlichen Quellen leider überhaupt nicht zu erkennen. Wenn man jedoch die etwa zeitgleich in Mainz und Weisenau bei Mainz ansässigen bürgerlichen Brömser dazu nimmt und sich vergegenwärtigt, dass das St. Viktor-Stift, das über umfangreiche Zehnteinnahmen in Rüdesheim verfügte, bis zu seiner Zerstörung im 2. Markgräflerkrieg durch Albrecht Alkibiades von Brandenburg im Jahr 1553 seinen Sitz in Weisenau hatte, dann ist gut denkbar, dass diese bürgerlichen Brömser in Mainz, Weisenau und Hallgarten Abkömmlinge eines bisher nicht bekannten adeligen Brömser von Rüdesheim waren. Möglicherweise handelte es sich dabei um ein Familienmitglied, das in den Dienst der Kirche in Mainz eingetreten war und (einen) illegitime(n) Nachkommen hatte.

 

Siehe auch: Bürgerliche Bremser; nichtverwandte Familien; Brömser im Rheingau; Klaus Brömser, Hallgarten, ca. 1404/1420 (dort die Quellen)

 

Nachtrag ca. 2018 (nachträglich eingetragen am 3.8.2019):

Die Mainzer Bürger Reinhard Brömser und XXX Rodenstein gewähren Johannes Gutenberg 1448 einen Kredit über xxx Gulden, mit dem dieser seiner Erfindung, den Buchdruck mit beweglichen Lettern, zum Durchbuch verhilft.

Quelle: xxx (muss noch ausgearbeitet werden)

 

Nachtrag vom 5.11.2016:

Der Fund eines Huldigungsregisters von 1605 im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden veranlasst mich, die Geschichte von Clas Bremser neu zu schreiben:

3.4 Clas (Nikolaus) B. (ca. 1600 - + vor 1615) in Espenschied und Presberg

Geboren um 1550/55 (vermutl. in Nastätten); gestorben vor 16.8.1615 (vermutl. in Presberg);

1. Ehe um 1580 mit Ursula NN, vermutlich von Espenschied; sie gestorben vor 1585; 2.Ehe um 1585 mit Maria NN von Presberg
 

Um 1600: Cloß B. genannt als Einwohner zu Espenschied und seine Kinder als „halbe Kinder“ der (d. h. die Eltern waren Leibeigene von zwei verschiedenen Herrschaften) [1]

Wird zu einer hessischen Huldigung am 4.6.1605 ins Hospital Gronau geladen, wo er nicht erscheint und dafür mit 5 Gulden Strafe belegt wird. Ist kurz zuvor von Espenschied nach Presberg „auf die Güter seiner Frau verzogen“[2]. Für die Kinder gilt „halbe Kindschaft, d. h. sie sind zu einer Hälfte hessische und zur anderen Hälfte mainzische Untertanen[3]

Anmerkung: im Jahr 1605 trat der regierende Landgraf Moritz von Hessen-Kassel (regierte seit 1592) zum calvinistischen Glauben über.

Am 12.3.1609 ist Johann B., Sohn des Clas B. aus Presberg Pate bei Johannes, Sohn des Johannes Barth aus PresbergKB-L

Am 16.8.1615 ist Catharina relicta filia legitima Nicolai B. omnes ex Premsper Patin bei Taufe von Catharina, Tochter des Jodocus Össener aus PresbergKB-L

Kinder:

Aus 1. Ehe:

4.9 (?) Peter Bremser, * um 1582; [+ (vor) 1635][4]

Aus 2. Ehe:

4.5 Johannes (1609 - +1665/68)

  • Adam (+ vor 1605)

  • Anna

  • Christina

  • Margarethe (+ vor 1605)

  • Eila (+ vor 1605)

  • Ottilia

  • Johannetha

  • Trienchen/Catharina (1605 – 1615)

  • Daniel

  • Jacob


    [1] HStAW Abt. 300, Nr. 841; Liste von ca. 160
    [2] Vermutlich war sein Umzug nach Presberg der Versuch, seine Huldigung und damit die Zehntpflicht im Hessischen zu umgehen (4.6.1605 „dißer Monat zue Breßber … [verzogen]“
    [3] HStAW Abt. 300 Nr. 840; Huldigungsregister vom 3.6.1605 und Schreiben vom 4.6.1605 dazu. In diesen Listen sind die Familienverhältnisse ausführlich beschrieben.
    [4] Der Eintrag im Huldigungsregister legt die Vermutung nahe, dass der Sohn Peter später ins hess. Nastätten zurückgezogen ist, um die Zehntpflicht der Familie zu erfüllen, daher wird der Sohn mit dem Peter B., der 1608 in Nastätten heiratet, gleich gesetzt.

 

1. Nachtrag (23.12.2013):

Bei der Heirat der Anna, Tochter des Heinrich Brömser von Rüdesheim mit Nikolaus von Allendorf im Jahr 1530 ist Dietrich Brömser von Rüdesheim, der Bruder des Brautvaters, Zeuge und siegelt die Urkunde mit. Heinrich hatte sich zuvor bezüglich des Eheversprechens seines Sohnes mit seinem Bruder Dietrich abgestimmt (Original im Archiv der Familie Greiffenklau von Vollrads auf Schloss Vollrads; derzeit zur Invenarisierung ins Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden ausgelagert).

 

Bei der Heirat des Heinrich Brömser von Rüdesheim, Sohn des Heinrich im Jahr 1537 mit Walpurga Greiffenclau von Volrads, eheliche Tocher des "ehrenvesten" + Friedrich Greiffenclau von Volrads war dann Dietrich nicht mehr Zeuge, obwohl er zu dieser Zeit noch lebte  (Original im Archiv der Familie Greiffenklau von Vollrada auf Schloss Vollrads; derzeit zur Invenarisierung ins Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden ausgelagert).

 

1. Korrektur (28.12.2013):

Bei der Wiedergabe der Begräbniseinträge von Nr. 3.2 und 4.3 sind mir gleich mehrere Fehler unterlaufen:

Zu Nr. 3.2:

12. Martij (Genitiv von Martius) sepultae (Fem. Pl.) sunt Margaretha Andreae (-ae in Ligatur) Brömbser (am 12. Tag des (Monats) Maerz sind begraben worden Margaretha, des Andreas Br. in R. [Ehefrau] und .... 

12. Aprilis simul sepulti sunt Andreas Brömbser ciuis in Rüdesheim Jois [= Johannis, Genitiv] Jacobj Parens ... (am 12. Tag des (Monats) April sind zugleich (simul) begraben worden A. Br. Buerger in R., des Vaters (Blutsverwandter??) von Johann Jacobus - parens kann auch nur "Blutsverwandter" bedeuten. Anm.: bei Karl Lampe: "Latein für den Sippenforscher" steht parens an erster Stelle für Vater oder Mutter und erst danach Blutsverwandter

 

Zu Nr. 4.3:

28 Februarij sepultus est (e mit Strich darueber: Abkuerzung fuer "est") Tilmannus B. statuarius, Jois [= Johannis, Genitiv] Jacobj frater [nicht: fraterus]

Mit "statuarius" könnte auch "statutarius" gemeint sein. Das waere einer, der die gesetzlichen Verordnungen umsetzt, also ein Verwaltungsfachmann, z.B. ein Mitarbeiter des Kellers.

Hinweise eines Universitätsprofessors aus Straßburg.

 

Korrektur/Nachtrag (6.5.2014):

Zu Teil 2 - Nicht verwandte Brömser-/Bremser-Familien in Hessen ...

Bremser in Mainz ...

Reinhard Brömser:

Korrektur: + nach 6.10.1448 statt + nach 2.1446

Nachtrag: Dieser Reinhard Brömser verleiht als "Reynhart Brumßern zum Bangarten" zusammen mit Johann (Henchin) Rodenstein am 6.10.1448 150 Goldgulden an Arnhold Gelthuß zum Echtzeller, der das Geld an Johannes Gutenberg weitergibt, damit dieser seine Erfindung finanzieren kann, Bücher mit beweglichen Lettern zu drucken. Nach: K.A. Schaab: Die Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst durch Johann Gensfleisch genannt Gutenberg zu Mainz, 2. Bd., Mainz, ca. 1830 (2. Ausgabe 1855), wo ein Vidimus (beglaubigte Kopie) der Urkunde komplett ab Seite 253 (bei der 2. Ausgabe) abgedruckt ist. Es ist dies die erste Nennung Gutenbergs seit 1445. Er war wohl in der Zwischenzeit untergetaucht, um im Verborgenen an seiner Erfindung zu arbeiten. Schaab selbst sowie spätere Autoren benennen Brömser und Rodenstein als Mitglieder von niederadeligen Familien, wofür aber in der Urkunde kein Hinweis existiert. Die beiden werden nicht als "edel" oder "ehrenvest" (ehrenwert) bezeichnet, womit man zu dieser Zeit Adelige bezeichnete. Es muss sich daher um Bürgerliche gehandelt haben, wobei beide wohl recht wohlhabend waren und beide, sowohl Brömser als auch Rodenstein, eventuell von den gleichnamigen niederadeligen Familien abstammten, nach denen sie sich nannten.

Anmerkung: dieser Brömser war kein direkter Vorfahr der heute lebenden bürgerlichen Brömser/Bremser. Er stammte wahrscheinlich aus einer anderen nicht standesgemäßen Beziehung eines bisher nicht namentlich bekannten Brömser von Rüdesheim.

 

Nachtrag (8.11.2014):

Eine Bremser-Familie in Berg bei Marienfels:

 

3.9 Markus B. ? (+ vor 1620) in Berg bei Marienfels

Geboren vor 1585; gestorben vor 1620

1620 verstorbener Einwohner von Berg im Kirchspiel Marienfels: „Marx. Bramsers unmündigen Kindts Gueter, liegen müßig und wird daß Kindt umb Gotts Willen erhalten“ [1]

Als Herkunft kommt am ehesten das sieben Kilometer (Luftlinie) entfernte Nastätten in Betracht. Er ist daher als Kind von Johannes B. zugewiesen.

Abbildung 6: Auszug aus dem vierherrischen Steuerregister von ca. 1620/27

Kind verm.:

4.13 Christ[ian] B. (+ vor 1648)


[1] HStAW Abt. 305 V,1 Vierherrisches Steuerregister von 1620

 

4.13 Christ[ian] B. (+ vor 1648) in Berg bei Marienfels

Geboren vor 1620; gestorben vor 1648; Witwe lebt noch 1648

1648 Einwohner Berg bei Marienfels: „Christ Brombßer Witdib Steinisch“ [1];

Abbildung 11: Auszug aus Einwohnerliste von Berg, 1648


[1] HStAW Abt. 304 III c 1; Anm: neben Hessen und Nassau hatten die Freiherren vom Stein Anteile am Vierherrischen

 

 

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