Bremser-Familiengeschichte
Bremser-Familiengeschichte

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Donnerstag, 10.8.2023:

Dietrich Brömser von Rüdesheim, Domherr zu Mainz, Familiar und Kaplan von Kardinal Francesco Todeschini-Piccolomini (dem späteren Papst Pius III.) ist eine Generation jünger einzureihen.

Nachdem sein Geburtsjahr auf 1423 eingegrenzt ist, muss der Domherr Dietrich Brömser von Rüdesheim eine Generation jüngger eingereiht werden, als von den Genealogen Walter Möller und Ernst von Oidtman angenommen.

Die 1. Generation

1.1 Dietrich Brömser von Rüdesheim (1485 – 1542 )


Die erste eigenständige Handlung Dietrichs ist ein Vergleich vom 25.2.1488: Paul Boos von Waldeck (Pauels Boissenn vonn Waldeck) vergleicht sich mit Dietrich B.v.R. (Dyther Brumssher vonn Rudessheym) und Johann von Arscheid (vonn Arscheytt) wegen eines Gutes zu Gondorf (Wiese?). Es wird vereinbart, dass Paul Boos von Waldeck ihm und Johann von Arscheid jährlich vier Gulden zahlen soll.  Dietrich muss zu dieser Zeit etwa 20 Jahre alt gewesen sein. Im selben Jahr heiratet seine Mutter wieder, und zwar Dietrich Knebel von Katzenelnbogen , der wahrscheinlich in Kiedrich lebte , so dass Dietrich eventuell ebenfalls ein paar Jahre dort verbrachte. Die Mutter starb 1516.

 

Zwischen 1485 und 1515 vertrat Dietrich B.v.R. meist die Familie (insgesamt sind 18 Nennungen bekannt; ca. eine Nennung in zwei Jahren), oft zusammen mit seinem Cousin Johann. Doch bereits um 1509 stand fest, dass Dietrich keine standesgemäßen Nachkommen haben würde. Er war bereits um oder über 40 Jahre alt und noch nicht verheiratet. Daher einigte er sich mit seinem Bruder darauf, dass er Heinrich „weichen, unberechtigt bleiben und leben muss ohne unseren überkommenen Namen und Stamm und alle väterlichen und mütterlichen Güter …“  Dass Heinrich auch faktisch den Vorsitz über die Familie übernommen hatte, erkennt man daran, dass er ab 1518 meist und spätestens ab 1521, nachdem er zum Vicedom im Rheingau ernannt wurde, in den Urkunden allein oder an erster Stelle genannt wird. Dietrich wird zwar auch noch erwähnt, meist aber nach seinem Bruder Heinrich oder wegen des Wormser (später Trierer) Lehens, also 1/5 des Zehnten zu Dahlheim und der Zehnt zu Lykershausen, das ihm bis 1539 allein zustand, während die anderen Brömserschen Lehen allen Familienmitgliedern gleichermaßen gehörten.

 

Nachfolgend Dietrichs Aktivitäten im Einzelnen (es wird die Originalversion des Vornamens zitiert):
19.9.1490: Appellation Diethers B.v.R. gegen einen Spruch des Jakob Winter von Rüdesheim, Vicedom im Rheingau, der gegen ihn und für Hans Gude von Bingen ergangen war. Diether wollte Beweise dafür sehen, dass gewisse Schulden seines verstorbenen Vaters noch nicht bezahlt seien.


1497 ff: Dieter ist Mitglied des Rates der Stadt Boppard, der aus Rittern und bürgerlichen Vertretern bestand, und dadurch in den Bopparder Krieg und dessen Nachspiel verwickelt: der Konflikt über die (widerrechtlich) an den Erzbischof von Trier verpfändete Reichsstadt Boppard eskaliert. Am 30.01.1497 wird die Stadt in Bann und Interdikt gelegt . Am 5.3.1497 erfuhren die Bopparder, dass auf Betreiben des Erzbischofs „die Schöffen, Ratsleute, Schützen… und etliche andere zu Boppard sogar in den schweren päpstlichen Bann gelegt worden seien und die weltliche Hand gegen sie angerufen sei“.  Erzbischof Johann von Trier belagert die Stadt gegen geltendes Recht und gegen alle Vermittlungsbemühungen von König Maximilian und dessen Reichskanzler Erzbischof Bertold von Henneberg Ende Juni 1497 und nimmt sie kurz darauf gewaltsam ein . Die sich in der Stadt befindenden Adeligen, meist Ratsmitglieder, müssen die Stadt am 3.7.1497 verlassen. Unter ihnen sind auch der oben bereits mehrfach erwähnte Friedrich von Rüdesheim sowie dessen Stiefsohn [Johann] B.v.R.  Die so schmählich aus der Stadt verwiesenen Adeligen, die bisher die politischen Geschicke der Stadt wesentlich mitbestimmt hatten, bemühten sich, den Wormser Reichstag für ihr Anliegen zu gewinnen. Am 24.8.1497 gaben unter anderen Friedrich von Rüdesheim, Johann und Dieter B.v.R. ihren Mitgenossen Johann von Breidbach und Johann von Eltz die Vollmacht, ihre Sache auf dem Reichstag zu vertreten  Einige Zeit später bemächtigen sich am 6.1.1501 Johann von Eltz und vermutlich einige weitere adelige Ratsmitglieder im so genannten „Bopparder Handstreich“ der Stadt Boppard. Am 28.1.1501 stellt daraufhin Kurfürsten Philipp von der Pfalz einen Schutzbrief für die Stadt Boppard samt Burg, Zoll und Stadt und die Angehörigen der Ritterschaft aus. Darunter wird wiederum Diether B.v.R. genannt . Aschaffenburg, 25.7.1501: Die Bopparder Ritter, darunter Johann und Dieter B.v.R., bekennen, dass sie sich durch Anwälte beim Gerichtstag zu Mainz vertreten ließen, weil sie verhindert waren, und versprechen, das von ihren Anwälten Ausgehandelte zu halten.  Nach Bodmann war Friedrich v. R. der Anwalt der Bopparder Ritterschaft.
Diether B.v.R. bestätigt am 5.12.1504 die Besetzung einer Pfarrstelle in Camp (heute Kamp-Bornhofen)
Der Streit mit dem Mainzer St. Viktor-Stift von 1480 wird am 1.9.1506 durch den Tausch gewisser Zehnten zu Rüdesheim beigelegt. Genannt werden hier Dietrich B.v.R. für sich und seinen Bruder Heinrich sowie seine Cousins Johann und Wilhelm B.v.R., wobei Dietrich und Johann als die jeweils siegelführenden Erben ihrer Linien erscheinen.
Dieter dient am 10.12.1509 seinem Verwandten Friedrich von Rüdesheim als Zeuge bei dessen Verkauf eines Hofes zu (Bad) Kreuz-nach an Philipp Markgraf zu Baden  An dieser Urkunde befindet sich ein in meinem Aufsatz in der HFK abgebildeter Siegelabdruck (s. Abb. 3).


Am 30.8.1511 verkaufen Dietrich, Johann, Wilhelm und Heinrich, „Gebrüder und Vettern Brumser von Rüdesheim“, mit Bewilligung des Grafen Ludwig zu Nassau-Saarbrücken ihre Hälfte am großen und kleinen Zehnten in den Gemarkungen Rüdesheim und Eibingen (Ibingen) für 4.600 Gulden mit Haus, Hof, Kelter und Kelterhaus, Böden und Keller an den Landkomptur der Ballei Marburg des Deut-schen Ordens, Dietrich von Cleen, und an die Brüder des Hauses St. Elisabeth daselbst, mit dem Recht auf Wiederkauf.
Im Jahr 1512 kommt es zu einer Klage wg. des Zehnten in den Gemarkungen von Rüdesheim und Eibingen; Kläger: Mainz. Dom-probst, Dechant und Kapitel des heiligen Stifts ... Mainz; Beklagte: Dietrich und Heinrich B.v.R., Wohnort: Rüdesheim; Grund der Klage: Verhinderung des Domkapitels an der Erhebung der Gefälle und Zehnten in den Gemarkungen von Rüdesheim und Eibingen.


Die Gebrüder und Vettern werden weiterhin genannt: am 30.5.1513: Diether B.v.R. ; am 1.6.1513 Dietrich B.v.R. in einer beglau-bigten Abschrift vom 12.3.1443 ; am 23.2.1518: die Brüder Heinrich und Diether B.v.R.  und am 7.9.1525: Heinrich, Wilhelm, Diether und Johann B.v.R.

 

Sickingische Fehden (1515 – 1522) und Bauernkrieg von 1525
Obwohl in einigen Bremser-Familien überliefert ist, die Bremser stammen von Raubrittern ab , gibt es doch keine Hinweise darauf, dass Dietrich den berühmtesten Raubritter seiner Zeit, Franz von Sickingen, in dessen Fehden unterstützt hat. Auch eine Unterstützung der Bauern, die ja denkbar ist, weil er quasi zeitgleich eine bürgerliche Beziehung führte, ist nicht nachgewiesen. Zumindest was die Fehde des Franz von Sickingen gegen Erzbischof Richard von Trier betrifft, ist eine Teilnahme Dietrichs eher unwahrscheinlich: einvernehmlicher Schriftverkehr zwischen den beiden vom Jahr 1524 zeigt, dass sie ein gutes Verhältnis miteinander hatten. Es ging dabei um die Lehen des Wormser St. Martins-Stiftes der Brömser von Rüdesheim: 1/5 des Zehnten von Dahlheim und der Zehnte von Lykershausen. Dietrich hatte es sich 1485 zuletzt bestätigen lassen. In der Zwischenzeit war das Stift am 6.5.1521 – noch während des berühmten Wormser Reichstages, an dem die Sache Luthers verhandelt wurde – dem Erzbischof von Trier inkorporiert worden, um es weiter zu erhalten, falls Worms evangelisch geworden wäre. Am 1.8.1524 schrieb daher Dietrich B.v.R. einen Brief an den Erzbischof von Trier, Richard von Greifenklau zu Volrads, den er wahrscheinlich persönlich kannte, weil er aus dem Rheingau stammte. In dem Brief bat Dietrich um die Bestätigung seiner Wormser Lehen. Erzbischof Richard war seit der Fehde des Franz von Sickingen gegen ihn vom September 1522 nicht mehr gut auf die Rheingauer Adeligen zu sprechen, weil sich viele von ihnen an der Fehde beteiligt hatten. Dietrichs Schreiben war daher alles andere als eine reine Formalität. Doch bereits am 5.8.1524 antwortete der Erzbischof freundlich und bestätigte das Lehen . Daraus wird man entnehmen dürfen, dass sich Dietrich wohl nicht selbst an der Fehde beteiligt hatte. Dafür verlor Dietrichs Großcousin Melchior von Rüdesheim , der nachweislich einer der engsten Verbündeten von Sickingen war , 1529 seine Trierer Lehen (halber Kirchensatz zu Bärstadt und 1/3 des Zehnten dieser Pfarrei mit Ausnahme des Dorfes Wambach); Erzbischof Richard vergab sie an Heinrich B.v.R, Dietrichs Bruder! 
Auch im Bauernkrieg von Ende April bis Juli 1525 spielt Dietrich keine nachgewiesene Rolle. Dafür war sein Bruder Heinrich umso mehr darin verwickelt: als Vicedom im Rheingau verhandelte er zunächst mit den Aufständischen beim Kloster Eberbach, um dann an deren Niederwerfung in der Schlacht von Pfeddersheim bei Worms mitzuwirken. Später hat er dann erfolgreich beim Erzbischof von Mainz um Gnade für die überlebenden Aufständischen geworben.


Dietrich B.v.R. hatte in dieser Zeit andere Sorgen: zwischen 1520 und 1530 sind seine beiden Söhne geboren worden, die „unechten Brömser“, da illegitim mit einer nicht bekannten bürgerlichen Frau gezeugt.


Dietrich nimmt am 30.11.1525 (kurz nach dem Rheingauer Bauernaufstand) das Inventar des Brömserschen Hausklosters Nothgottes auf  Er hatte zwei Motive dafür: erstens um zu sehen, was noch vorhanden ist, denn einige Klöster wurden während des Bauernauf-standes geplündert, und zweitens, um die Verluste nach einer eventuell folgenden Plünderung feststellen zu können. Anfänglich war nicht absehbar, ob sich die Bauern fortan friedlich verhalten würden.


Heinrich und sein Bruder Dietrich B. sowie der Vetter Wilhelm wurden 1527 von Erzbischof Albrecht [von Brandenburg] mit dem so genannten ‚Rüdesheimer Lehen‘ der Brömser belehnt („ein Hof zu Rüdesheim in der Niedergasse unten am Weg von Erbach und einen halben Morgen Weinberg hinter Werner Brömbsers Haus, des obengenannten Heinrich B. Vetter, Holz aus dem Wald und wenn eine Tochter heiratet: von den Ulnern (Töpfern) von Aulhausen 2 oder 3 Töpfe in sein Haus, …“).


Weitere Belehnungen, in denen Dietrich B.v.R. genannt wird: 14.1.1531: Heinrich B.v.R. empfängt vom Herzog von Jülich für sich und Dieter B.v.R. sowie Wilhelm B.v.R. seinen Vetter als Lehen das Dorf Gaulsheim bei Bingen mit aller seiner Gemarkung und allem Zubehör ; 6.8.1532: Dieter B.v.R. wird vom Erzbischof von Trier mit dem 5. Teil des Zehnten zu Dahlheim und dem Zehnten zu Lykershausen von Johann, Erzbischof von Trier belehnt.


Dieter wird 1536 nochmals als Mitglied des Rates der Stadt Boppard erwähnt.

 

Am 2.1.1539 schließen die beiden Brüder Dieter und Heinrich B.v.R. vor Johann von Metzenhausen, Erzbischof von Trier, einem Großcousin der beiden  sowie mehreren Zeugen einen Vertrag ab („Weil aber wir beide Brüder nunmehr in die Tage kommen“ sprich „alt werden“). Der Vertrag legt u. a. fest:
- Dieter muss auf sein Erbe verzichten
- erhält jährlich 125 Gulden (aus verschiedenen genannten Gütern links- u. rechtsrheinisch)
- erhält „seine Wohnung und einen Wohnsitz zu Camp“ (heute Kamp-Bornhofen) samt allem Inventar und Zubehör auf Lebenszeit
- die beiden natürlichen (d. h. unehelichen) Kinder sollen in den geistlichen Stand treten oder werden mit je 70 Gulden abgefunden (die sie offenbar jährlich erhalten sollen, der Vertrag ist nicht ganz eindeutig formuliert).

 

Am selben Tag (2.1.1539) verschreibt derselbe Johann von Metzenhausen, Erzbischof von Trier, dem Diether Brumser v. R. jährlich 1 Fuder Wein aus seiner Kellerei zu Boppard. 


Nach dem 22.7.1540 findet ein Vergleich statt zwischen Heinrich und Dieter B. v. R. einerseits und Dietrich von Metzenhausen andererseits wegen des Erbes des Paulus Boos von Waldeck und der Demut von Eltz (Urgroßeltern der streitenden Parteien), nämlich Anteile am Schloss Waldeck (im Hunsrück) und dazugehöriger Gerechtigkeiten. Genannt ist ...weiland der Erzbischof zu Trier [Johann von Metzenhausen, +22.7.1540, Bruder des Dietrich v. Metzenhausen].


Ehrenbreitstein, 3.5.1541: Lehensrevers des Heinrich B.v.R. für sich und seinen Bruder Dieter an Johann Ludwig Kurfürst zu Trier für empfangene Lehen: 1/5 des Zehnten zu Dahlheim sowie der Zehnte zu Lykershausen (Lückerßhusen) wegen der Propstei St. Martin zu Worms.


1542 wird Dieter B.v.R. letztmalig genannt, und zwar als edler Bürger der Stadt Kamp  Er hat in einem Haus in Kamp gewohnt, das ihm 1539 auf Lebenszeit zugesichert wurde. Es handelt sich dabei wahrscheinlich um das sog. „Ritter-Brömser-Haus“. Eine dendrochronologische Untersuchung des Hauses ergab, dass das Holz des Hauses 1531 gefällt wurde. Es wurde damals also neu gebaut, während der angrenzende von Arscheidsche Hof Holz aus dem Jahr 1348 enthält.


Kurz nach 1542 muss Dieter verstorben sein, denn am 1. oder 3.4.1544 belehnt Erzbischof Albrecht von Mainz den Heinrich B.v.R. (Junior) „… nachdem Diether und Wilhelm sein Vetter todt abgangen“  mit den Mainzer Lehen.


Dieters bürgerliche Frau wird an keiner Stelle erwähnt. Er hatte 1539 (gemäß des Vertrages mit seinem Bruder) zwei natürliche Kinder. Diese waren offenbar noch nicht erwachsen, denn sie sollten in den geistlichen Stand eintreten, wenn sie alt genug dazu sind. Da Dieter um 1530 bereits mindestens 60 Jahre alt war müssen seine Kinder nach 1520 und vor 1530 geboren sein. Der erste Sohn ist gesichert. Bei der zweiten unten genannten Person handelt es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um den zweiten Sohn, weil er vor 1541, also noch zu Lebzeiten von Dieter B.v.R. geboren sein muss. Zudem stellen sich noch verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den Nach-kommen der beiden Söhne dadurch dar, dass Nachkommen des 1. Sohnes zweimal als Paten bei den Nachkommen des 2. Sohnes auftraten, wie weiter unten dargestellt wird.

 

Kinder des Dieter Brömser von Rüdesheim:
2.1  Sebastian (Best) B. (1546 - 1583) in Rüdesheim und Kamp
2.2 Johannes B. (1566 – 1577) in Nastätten 

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