Bremser-Familiengeschichte
Bremser-Familiengeschichte

Aktuelles

Donnerstag, 10.8.2023:

Dietrich Brömser von Rüdesheim, Domherr zu Mainz, Familiar und Kaplan von Kardinal Francesco Todeschini-Piccolomini (dem späteren Papst Pius III.) ist eine Generation jünger einzureihen.

Nachdem sein Geburtsjahr auf 1423 eingegrenzt ist, muss der Domherr Dietrich Brömser von Rüdesheim eine Generation jüngger eingereiht werden, als von den Genealogen Walter Möller und Ernst von Oidtman angenommen.

Vorgeschichte

Familiäre Herkunft des Dietrich Brömser von Rüdesheim

Bei der Adelsfamilie Brömser von Rüdesheim handelt es sich um eine niederadelige Ministerialen-Familie, deren Träger sich ursprünglich nur „von Rüdesheim“ nannten. Ministerialen waren Amtsadelige, also Bedienstete, die im Dienste eines weltlichen Herren oder Kirchenfürsten standen. Diese Form des Adels kam in staufischer Zeit, also im Hochmittelalter auf. Von Anfang an gab es zwei unabhängige Familien

gleichen Namens, die sich nur in ihrem Wappen unterschieden. Die hier betrachtete Familie führte ein Wappen mit 6 Schwertlilien (3:2:1) Der erste bekannte Namensträger der Familie ist Giselbert von Rüdesheim (1130 – 1152), der wie seine Nachkommen in erster Linie im Dienst der Erzbischöfe von Mainz stand .
Im 13. Jahrhundert teilte sich die Familie in mehrere Linien auf, die Beinamen führten. So entstand die Linie der „Brömser von Rüdesheim“, wobei sich der Name Brömser vom lateinischen Wort „Primicerius“

ableitet, was so viel bedeutet wie „Vorstreiter“ oder „Bannerträger“. Nach Dr. May , der sich mehr als 40 Jahre lang mit der Geschichte dieser Familie beschäftigt hat, war ein Mitglied der Familie von

Rüdesheim Bannerträger in der Schlacht von Mattenstatt (bei Lohr am Main), die am 8. Mai 1224 (eventuell auch bereits 1210) stattfand, woher sich der Name ableiten soll . In dieser Schlacht standen sich der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg als Feinde gegenüber. Die Quellenlage zu dieser Schlacht ist allerdings sehr dürftig. Es gibt dementsprechend kaum Erwähnungen in der Literatur . Denkbar ist auch eine Teilnahme am Kreuzzug gegen die Mauren in Spanien, der fast zeitgleich 1217/18 durch rheinische und niederländische Ritter unter Führung von Gerlach von Isenburg sowie Georg und Theoderich von Wied stattfand . Die Teilnahme eines Mitglieds der Familie von Rüdesheim an diesem Kreuzzug ist zwar nicht belegt, erscheint aber wahrscheinlich, weil die Kirche in Rüdesheim dem heiligen Jacobus geweiht ist, dem Patron Spaniens, und früher wie heute Stern und Halbmond, die Zeichen des Islam anstelle des Hahns auf dem Kirchturm besitzt – die Kirche wurde angeblich von einem Brömser gestiftet, der nach der Familiensaga aus maurischer Gefangenschaft freikam und damit ein Gelübde erfüllte .
Falsch ist hingegen die Ansicht, die um 1800 in der Literatur fassbar wird, nach der sich der Name Brömser von dem Dorf Presberg (im Hinterland zwischen Rüdesheim und Lorch) ableiten soll . Damals glaubte man, die Brömser seien eine andere Familie, die in die Familie von Rüdesheim einheiratete und deren Namen und Besitzungen annahmen. Diese Herleitung des Familiennamens darf als erfunden betrachtet werden.

Eher ist es möglich, dass die Brömser von Rüdesheim Namensstifter für die 1391 erstmals urkundlich erwähnte Waldsiedlung waren, denn sie besaßen dort 1455 noch Einkünfte . Vom Dorf Presberg leitet sich

vermutlich der Familien-name ‚Presber‘ ab. Siehe mehr dazu am Ende von Teil 2.
Die Familiengeschichte Brömser von Rüdesheim wurde bereits zweimal fast zeitglich und unabhängig voneinander veröffentlicht, und soll daher hier nicht wiederholt werden . Der Übergang zur bürgerlichen

Bremser-Familiengeschichte ist durch zwei Schriftstücke, die noch erhalten sind, erfreulich gut belegt: erstens durch einen Vertrag zwischen zwei Gebrüdern Brömser von Rüdesheim vom 2.1.1539, in dem der eine – Heinrich – verspricht, die „beiden natürlichen Kinder“ des anderen – Dietrich – zu versorgen  und zweitens durch ein Bittschreiben der Nachkommen von einem der Söhne an ihren adeligen Verwandten aus der Zeit um 1590


Zur bürgerlichen Bremser-Familiengeschichte gibt es bereits zwei Veröffentlichungen vom selben Autor  Diese Aufsätze können inzwischen inhaltlich ergänzt werden.
In Ermangelung von Aufzeichnungen, die Dietrichs genaue Lebensdaten und -umstände wiedergeben würden, wird der Versuch unternommen, sein Leben anhand einer Einordnung seiner Person in sein familiäres Umfeld darzustellen. Dazu wird zunächst zu seinen Großeltern zurück gesprungen (siehe auch Abb. 2). Dietrichs Großvater war Johann Brömser von Rüdesheim, der hier der II. genannt wird. Er wurde um 1393/1400 als Sohn des Johann I. B.v.R. und der Erlind von der Spor geboren und starb 1451. Johann II. war zweimal verheiratet: zunächst 1423 mit Else vom Geis-busch (T. des Roilman und der Agnes von Treis) und danach in 2. Ehe um 1430/35 mit Margarethe Boos von Waldeck, T. des Paul und der Demuth von Eltz. Er hatte zwei Söhne: nach Oidtman aus 1. Ehe, nach Möller aus 2. Ehe stammte der ältere Sohn Johann III. B.v.R., der um 1430/35 geboren sein muss. Er wurde 1459 Dienstmann des Erzbischofs von Mainz und heiratete ebenfalls zweimal, wie sein Vater: in 1. Ehe war er um 1469 verheiratet mit Margarethe von der Erlen und kurz darauf mit Gertrud (Grüne) von Schar-fenstein, T. des Wilhelm und der Ida von der Erlen. Aus 2. Ehe hatte Johann III. ebenfalls zwei Söhne, die demnach frühestens ab 1470 geboren sein können: 1. Johann IV. B.v.R., der 1526 starb und in Geisenheim bestattet wurde und 2. Wilhelm B.v.R., der später Burgmann von Mainz wurde und 1540 starb.
Der jüngere Sohn von Johann II. war Heinrich I. B.v.R. Er wurde um 1435/40 geboren und wurde 1464 Dienstmann des Erzbischofs von Mainz, also 5 Jahre nach seinem älteren Bruder. Um 1465 heiratete er Anna von Rüdesheim, Tochter des Dieter von Rüdesheim und der Ida Vogt von Hunolstein . Heinrich hatte wiederum zwei Söhne: 1. Dietrich oder Dieter, geboren ca. 1465/70, benannt nach seinem Großvater mütterlicherseits, ist der Begründer der bürgerlichen Brömser-/Bremser-Familiengeschichte. 2. Heinrich II., geboren ca. 1473/80 war Vicedom im Rheingau von 1521 bis 1532 und machte sich in dieser Rolle während der Bauernunruhen  im 1525 im Rheingau verdient .
Ab 1476 müssen sich dramatische Situationen im Hause Brömser von Rüdesheim abgespielt haben: der ältere der Gebrüder Brömser aus der mittleren Generation, Johann III. starb mit kaum über 40 Jahren und hinterließ seine zwei Söhne als kleine Kinder. Die Witwe Gertrud heiratete kurz darauf wieder und zwar Friedrich von Rüdesheim, den Sohn des Dieter und der Ida Vogt von Hunolstein. Dieser Friedrich war der Bruder von Anna von Rüdesheim, Heinrichs Frau, somit ein Verwandter ihres ersten Mannes. Friedrich von Rü-desheim übernahm auch die Vormundschaft über die beiden Brömser-Kinder seiner Frau aus erster Ehe.
 
Kurz darauf kam es 1480 zum Streit zwischen Heinrich I. B.v.R und dem St. Viktor-Stiftes von Mainz über die Zehntberechtigung des Stiftes in Rüdesheim : Heinrich behauptete, das Stift sei auf den „Pflegen“,

genannt auf den „Daßlöchern“, und auf dem „Paris“, außerdem auf dem „Sporergarten“ nicht zehntberechtigt. Das Stift klagte und Heinrich verlor am 15.12.1480 den Prozess vor dem Kirchengericht. Die Richter des Heiligen Stuhles zu Mainz exkommunizierten daraufhin Heinrich. Er achtete den Bannstrahl jedoch nicht. Die Kleriker des St. Viktor-Stiftes riefen daher das weltliche Gericht an, um den Exkommunizierten, Angeklagten und mehrfach erneut Angeklagten, sowohl durch Kirchenbann, Ergreifung, gewaltsame Inbesitznahme, Einsperren in das Gefängnis als auch durch Beschlagnahme der Würde, des Körpers, der Besitztümer und Güter desselben [zur Annahme des Urteils] zu zwingen, und es wurden zu diesem Ende am 12.4.1481 alle Grafen, Barone, Ritter, Knappen, Bürgermeister, Ratsherren, Schulzen, Schöffen, Richter, und alle Gläubigen in Jesus Christus aufgefordert, sowohl das geistliche als auch bürgerliche Recht und die weltliche Rechtsprechung anzuwenden, in Stadt und Bistum Mainz  Das bedeutet, dass Heinrich völlig und ohne zeitliche Begrenzung aus der Kirchengemeinde ausgeschlossen wurde. Gleichzeitig wurde über ihn die Reichsacht verhängt. Er verlor seine Rechtsfähigkeit und jedermann konnte ihn ohne Strafe töten. Sein Vermögen verfiel, jedermann konnte es an sich bringen. Das war das Schlimmste, was einer Person damals wiederfahren konnte! Die Lehnsgüter aber fielen normalerweise an den Lehnsherrn zurück . Dies ist in diesem Fall offenbar nicht erfolgt. Nach dem am 6.5.1482 erfolgten Tod des Mainzer Erzbischofs Dieter von Isenburg wurde Adalbert von Sachsen zu seinem Nachfolger erwählt. Bei der zwangsläufig fällig werdenden Lehensbestätigung erklärte der Erzbischof am 7.4.1483 ganz standardmäßig, dass er „unserm lieben getreuwen Henrichen Brümsern von Rudesheym … [das Mainzer Lehen] … zu rechtem Mannlehen und Burglehen geluhen [hat]“
Wie ist nun erklärbar, dass ein derart heftiger Streit nach so kurzer Zeit beigelegt war? Wir wissen es nicht. Eine formelle Erklärung dazu ist nicht überliefert. Aber vielleicht trägt folgender Sachverhalt

zur Erklärung bei: Johann Christian Wüstenfeld war von 1716 bis 1741 Pfarrer von Rüdesheim. Er setzte sich sehr für seine Kirche ein, die in dieser Zeit umfangreich renoviert wurde und hinterließ im Pfarrarchiv ausführliche Aufzeichnungen über den Zustand der Kirche zu seiner Zeit. Von ihm stammt die Information, dass auf einem Schlussstein des Deckengewölbes, das nachträglich in der Kirche errichtet

wurde, die Jahreszahl 1489 zu lesen war . Zusammen mit der Information, dass sich im Gewölbe unter anderen auch das Wappen der Brömser als Stifter befunden hat , ergibt sich, dass ein Brömser zu Beginn der 1480er Jahre mit einer frommen Stiftung die nachträgliche Einwölbung des bis dahin flach gedeckten Kirchenschiffs mit ermöglichte. Hier kommt aber nur Heinrich B.v.R. infrage, weil sein einziger Bruder

bereits verstorben und die nächste Generation noch zu jung war. Möglicherweise hat er damit den Kirchenbann von sich abgewendet.
Heinrich erlebte die Fertigstellung des Gewölbes nicht mehr. Er starb im Jahr 1484, hinterließ ebenfalls zwei unmündige Söhne und wurde somit kaum älter als sein Bruder Johann III.
Anfang 1485 gingen die Lehen an die Kinder über:
1. 21.1.1485: Otto von Breidbach (Breutbach), Probst zu St. Martin, Worms, belehnt den Diether B. v. R. mit dem 5. Teile am Zehnten zu Dahlheim und mit dem Zehnten zu Lykershausen
2. 1.2.1485: Belehnung durch den EB von Mainz mit dem Zehnten in den Gemarkungen Rüdesheim und Eibingen (wie 1445, 1457 und 1476) „Item ein Revers von Diethern Brumßer von Rudesheim“
3. 14.3.1485 Die Mainzer Lehen des EB von Mainz an Friedrich v.R. „den Jungen“ in Vormundschaftsnamen der Johann Brömsers hinterlassenen Söhnen, Johann und Wilhelm sowie „Diether und Heinrich, Gebrüder,

Heinrich B. seligen gelassenen Söhnen.“
4. 26.3.1485: Wilhelm Herzog von Jülich belehnt Dietrich B. v. R. (Dedert Broemser v. Rüdesheim) mit dem Dorf Gaulsheim (Gauwelsheym) und Zubehör
Wegen der Belehnungen 1., 2. und 4. dachten frühere Genealogen wohl, dass es noch einen älteren Dietrich B.v.R. gegeben habe. Die 3. Belehnung vom 14.3.1485 zeigt jedoch eindeutig, dass es sich um den jungen Dietrich selbst handelt.

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© Reiner Bremser, Oberursel